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LichtBlick kündigen

Erstelle deine rechtssichere Kündigung für deinen Stromvertrag bei LichtBlick – kostenlos, ohne Anmeldung und in unter einer Minute als PDF, bereits mit der geprüften Anschrift ausgefüllt.

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Anschrift für deine LichtBlick-Kündigung

LichtBlick SE
Klostertor 1
20097 Hamburg

Geprüft am 01.08.2026. Bitte gleiche die Anschrift zur Sicherheit mit deiner Rechnung ab, falls du eine gesonderte Kundenbetreuungs-Adresse dort findest.

So kündigst du bei LichtBlick richtig

Eine wirksame Kündigung sollte schriftlich erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
  • Deine Kunden- bzw. Vertragsnummer (steht auf deiner Rechnung)
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung und den gewünschten Termin
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes

Unser Generator füllt Anschrift und Anbieter automatisch für dich aus, wenn du oben auf „LichtBlick jetzt kündigen" klickst.

Kündigungsfrist bei LichtBlick

Bei regulären Sonderverträgen gilt meist eine Frist von sechs Wochen zum Vertragsende, danach verlängert sich der Vertrag üblicherweise um ein weiteres Jahr. In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit kündigen.

Wichtig: Entscheidend ist nicht das Datum auf deinem Schreiben, sondern wann es beim Anbieter eingeht. Rechne bei Postversand zwei bis drei Werktage ein — bei knapper Frist lieber eine Woche. Der Fristen-Assistent im Generator rechnet dir den spätesten Absendetag aus.

Sonderkündigungsrecht: sofort raus statt Frist abwarten

In diesen Fällen kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Frist abzuwarten. Wähle im Generator dazu „Außerordentliche Kündigung" und gib den Grund an — ohne wichtigen Grund ist eine außerordentliche Kündigung in der Regel unwirksam.

GrundRechtsgrundlage
Preiserhöhung durch den Versorger§ 41 Abs. 3 EnWG
Umzug aus dem LiefergebietVertrag

Ein Sonderkündigungsrecht ist meist befristet — häufig auf einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem du von dem Grund erfahren hast. Warte damit also nicht.

Kein Kündigungsbutton? Dann kannst du jederzeit kündigen

Hast du deinen Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Fehlt dieser Button oder ist er versteckt, greift § 312k Abs. 6 BGB: Du kannst den Vertrag dann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden — auch bei Verträgen, die vor Juli 2022 geschlossen wurden.

Das ist kein Randfall: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2023 kam bei rund 3.000 geprüften Websites auf nur etwa 42 Prozent, die die Vorgaben korrekt umsetzten. Schau also nach, bevor du eine lange Frist akzeptierst. Findest du keinen ordentlichen Button, nimm im Schreiben ausdrücklich darauf Bezug.

Widerruf statt Kündigung — die ersten 14 Tage

Liegt dein Vertragsschluss noch keine zwei Wochen zurück und hast du online oder telefonisch abgeschlossen, brauchst du gar nicht zu kündigen: Dann steht dir ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB). Der Widerruf stellt dich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen — er ist damit deutlich stärker als eine Kündigung und braucht keine Begründung.

So weist du deine Kündigung nach

Für die meisten Verbraucherverträge genügt seit Oktober 2016 die Textform (§ 126b BGB) — eine E-Mail reicht also aus, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Der Knackpunkt ist nicht die Form, sondern der Nachweis: Im Streitfall musst du belegen, dass und wann deine Kündigung angekommen ist.

  • Einschreiben mit Rückschein — der stärkste Nachweis, kostet aber Porto und Zeit.
  • E-Mail — schnell und kostenlos; bewahre die Mail im Postausgang auf und bitte ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung.
  • Kündigungsbutton — bestätige den Vorgang per Screenshot und speichere die Bestätigungsmail.

Ein einfacher Brief ohne Einwurfeinschreiben ist die schwächste Variante: Kommt er nicht an, stehst du ohne Beleg da.

Häufige Fehler bei der LichtBlick-Kündigung

  • Nur telefonisch kündigen. Mündliche Kündigungen sind zwar oft wirksam, aber praktisch nicht beweisbar. Wenn schon telefonisch, dann zusätzlich schriftlich.
  • Falsche Anschrift. Manche Anbieter nennen für Kündigungen eine eigene Adresse, die von der Impressumsanschrift abweicht — deshalb steht die geprüfte Anschrift oben, und deshalb der Hinweis, sie mit deiner Rechnung abzugleichen.
  • Vertragsnummer vergessen. Ohne sie kann der Anbieter deine Kündigung nicht zuordnen und die Bearbeitung verzögert sich — im schlimmsten Fall über den Fristablauf hinaus.
  • Zu spät abgeschickt. Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung eingeht, nicht wenn du sie einwirfst.
  • Bestätigung nicht aufbewahren. Hebe die Kündigungsbestätigung auf, bis die letzte Abbuchung durch ist — sie ist dein Beleg gegenüber Inkasso oder Schufa-Einträgen.

Was nach der Kündigung passiert

Kündigst du ohne neuen Vertrag, rutschst du automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Grundversorgers — die Belieferung ist also gesetzlich sichergestellt, wird aber meist teurer. Du erhältst eine Schlussrechnung; prüfe darin den abgelesenen Zählerstand. Ein Anbieterwechsel ist für dich kostenlos, der neue Versorger übernimmt die Abmeldung üblicherweise selbst.

Bleibt die Bestätigung länger als zwei Wochen aus, hake schriftlich nach und verweise auf deine ursprüngliche Kündigung samt Datum. Wird weiter abgebucht, obwohl der Vertrag beendet ist, kannst du die Lastschrift bei deiner Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeben.

Fertige Kündigung in 60 Sekunden

Kostenlos, rechtssicher und sofort als PDF zum Download.

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Andere Strom- und Gas-Anbieter kündigen

Für diese Anbieter haben wir die Anschrift ebenfalls geprüft — der Generator füllt sie automatisch aus:

Einen Überblick über Fristen und Sonderkündigungsrechte findest du im Ratgeber Stromvertrag kündigen.

Häufige Fragen

Wie kündige ich bei LichtBlick?

Kündige schriftlich unter Angabe deiner Kunden- bzw. Vertragsnummer an LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg. Mit unserem kostenlosen Generator erstellst du die fertige Kündigung in 60 Sekunden als PDF, bereits mit der geprüften Anschrift ausgefüllt.

Welche Kündigungsfrist gilt bei LichtBlick?

Bei regulären Sonderverträgen gilt meist eine Frist von sechs Wochen zum Vertragsende, danach verlängert sich der Vertrag üblicherweise um ein weiteres Jahr. In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit kündigen.

Wird meine Versorgung unterbrochen?

Nein. Kündigst du ohne neuen Vertrag, fällt du automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Netzbetreibers – die Versorgung ist gesetzlich sichergestellt.