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Stromvertrag kündigen

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So kündigst du deinen Stromvertrag richtig

Eine wirksame Kündigung sollte schriftlich erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
  • Die Kunden- und Zählernummer (steht auf deiner Rechnung)
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung und den gewünschten Termin
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes

Genau diese Punkte füllt unser Generator automatisch für dich aus.

Kündigungsfrist beim Stromvertrag

Bei regulären Sonderverträgen gilt meist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Vertragsende. Läuft dein Vertrag ohne Mindestlaufzeit oder bist du in der Grundversorgung, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen (§ 20 StromGVV).

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht dein Versorger die Preise, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu – die Kündigung muss bis zum Tag vor Wirksamwerden der Erhöhung beim Anbieter eingehen. So kannst du sofort zu einem günstigeren Tarif wechseln, ohne die Mindestlaufzeit abzuwarten. Wähle im Generator einfach „Außerordentliche Kündigung".

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Sonderkündigungsrecht: sofort raus statt Frist abwarten

In diesen Fällen kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Frist abzuwarten. Wähle im Generator „Außerordentliche Kündigung" und gib den Grund an — ohne wichtigen Grund ist eine außerordentliche Kündigung in der Regel unwirksam.

GrundRechtsgrundlage
Preiserhöhung durch den Versorger§ 41 Abs. 3 EnWG
Umzug aus dem LiefergebietVertrag

Sonderkündigungsrechte sind meist befristet — häufig auf einen Monat ab Kenntnis des Grundes. Warte damit also nicht zu lange.

Kein Kündigungsbutton? Dann kannst du jederzeit kündigen

Hast du deinen Stromvertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Fehlt er oder ist er versteckt, greift § 312k Abs. 6 BGB: Du kannst dann jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden — auch bei Verträgen von vor Juli 2022.

Das lohnt sich zu prüfen: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2023 kam bei rund 3.000 Websites auf nur etwa 42 Prozent, die die Vorgaben korrekt umsetzten. Findest du keinen ordentlichen Button, nimm im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf Bezug.

Widerruf statt Kündigung — die ersten 14 Tage

Liegt der Vertragsschluss noch keine zwei Wochen zurück und hast du online oder telefonisch abgeschlossen, brauchst du gar nicht zu kündigen: Dann gilt dein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Der Widerruf stellt dich so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden — er ist damit deutlich stärker als eine Kündigung und braucht keine Begründung.

So weist du deine Kündigung nach

Für die meisten Verbraucherverträge genügt seit Oktober 2016 die Textform (§ 126b BGB) — eine E-Mail reicht also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Der Knackpunkt ist nicht die Form, sondern der Nachweis: Im Streitfall musst du belegen, dass und wann deine Kündigung angekommen ist.

  • Einschreiben mit Rückschein — stärkster Nachweis, kostet Porto und Zeit.
  • E-Mail — schnell und kostenlos; Mail im Postausgang aufbewahren und ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung bitten.
  • Einfacher Brief — die schwächste Variante: Kommt er nicht an, hast du keinen Beleg.

Häufige Fehler

  • Nur telefonisch kündigen. Oft wirksam, aber praktisch nicht beweisbar — immer zusätzlich schriftlich nachlegen.
  • Zu spät abgeschickt. Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung eingeht, nicht wenn du sie einwirfst. Bei Postversand zwei bis drei Werktage einplanen.
  • Vertragsnummer vergessen. Ohne sie kann der Anbieter die Kündigung nicht zuordnen, die Bearbeitung verzögert sich — im schlimmsten Fall über den Fristablauf hinaus.
  • Bestätigung nicht aufbewahren. Hebe sie auf, bis die letzte Abbuchung durch ist.

Was nach der Kündigung passiert

Ohne neuen Vertrag rutschst du automatisch in die Grundversorgung — die Belieferung ist also sichergestellt, wird aber meist teurer. Prüfe die Schlussrechnung auf den abgelesenen Zählerstand. Wechselst du den Anbieter, übernimmt der neue Versorger die Abmeldung üblicherweise selbst.

Bleibt die Bestätigung länger als zwei Wochen aus, hake schriftlich nach und verweise auf deine ursprüngliche Kündigung samt Datum. Wird weiter abgebucht, obwohl der Vertrag beendet ist, kannst du die Lastschrift bei deiner Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeben.

Anbieter mit geprüfter Anschrift

Für diese Anbieter haben wir die Anschrift aus dem offiziellen Impressum recherchiert — im Generator wird sie automatisch vorausgefüllt:

Weitere Kündigungs-Ratgeber

Häufige Fragen

Muss ich per Post kündigen?

Schriftform per Brief ist am sichersten – am besten per Einschreiben mit Zustellnachweis. Viele Anbieter akzeptieren die Kündigung auch per E-Mail.

Wird meine Stromversorgung unterbrochen?

Nein. Kündigst du ohne neuen Vertrag, fällt du automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Netzbetreibers – die Versorgung ist gesetzlich sichergestellt.

Kostet die Kündigung etwas?

Nein. Das Erstellen deiner Kündigung mit unserem Generator ist komplett kostenlos.