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So kündigst du deinen Mietvertrag richtig

Eine wirksame Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 BGB) und diese Angaben enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und die Adresse der Mietwohnung
  • Alle im Mietvertrag genannten Mieter, sofern mehrere unterschrieben haben
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung zum gewünschten Termin
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Auszugstermins

Genau diese Punkte füllt unser Generator automatisch für dich aus. Drucke die Kündigung anschließend aus und unterschreibe sie von Hand – eine reine E-Mail-Kündigung ist bei Mietverträgen nicht wirksam.

Kündigungsfrist beim Mietvertrag

Bei unbefristeten Wohnraum-Mietverträgen gilt für Mieter gesetzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Damit die Frist gewahrt ist, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingegangen sein – das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Geht die Kündigung erst am vierten Werktag oder später ein, verschiebt sich das Vertragsende um einen weiteren Monat.

Bei Zeitmietverträgen mit fest vereinbarter Laufzeit oder bei einem vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht können abweichende Regeln gelten – prüfe in diesem Fall deinen Mietvertrag.

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So weist du deine Kündigung nach

Für die meisten Verbraucherverträge genügt seit Oktober 2016 die Textform (§ 126b BGB) — eine E-Mail reicht also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Der Knackpunkt ist nicht die Form, sondern der Nachweis: Im Streitfall musst du belegen, dass und wann deine Kündigung angekommen ist.

  • Einschreiben mit Rückschein — stärkster Nachweis, kostet Porto und Zeit.
  • E-Mail — schnell und kostenlos; Mail im Postausgang aufbewahren und ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung bitten.
  • Einfacher Brief — die schwächste Variante: Kommt er nicht an, hast du keinen Beleg.

Häufige Fehler

  • Nur telefonisch kündigen. Oft wirksam, aber praktisch nicht beweisbar — immer zusätzlich schriftlich nachlegen.
  • Zu spät abgeschickt. Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung eingeht, nicht wenn du sie einwirfst. Bei Postversand zwei bis drei Werktage einplanen.
  • Vertragsnummer vergessen. Ohne sie kann der Anbieter die Kündigung nicht zuordnen, die Bearbeitung verzögert sich — im schlimmsten Fall über den Fristablauf hinaus.
  • Bestätigung nicht aufbewahren. Hebe sie auf, bis die letzte Abbuchung durch ist.

Was nach der Kündigung passiert

Vermieter und Mieter sollten gemeinsam einen Übergabetermin samt Protokoll vereinbaren; das Protokoll ist später dein wichtigster Beleg zum Zustand der Wohnung. Die Kaution darf der Vermieter noch einige Monate einbehalten, um die Betriebskostenabrechnung abzuwarten — üblich sind bis zu sechs Monate, ein pauschales Einbehalten darüber hinaus ist es nicht.

Bleibt die Bestätigung länger als zwei Wochen aus, hake schriftlich nach und verweise auf deine ursprüngliche Kündigung samt Datum. Wird weiter abgebucht, obwohl der Vertrag beendet ist, kannst du die Lastschrift bei deiner Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeben.

Weitere Kündigungs-Ratgeber

Häufige Fragen

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Nein. Bei Mietverträgen ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben. Drucke die Kündigung aus, unterschreibe sie und sende sie per Post.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen grundsätzlich auch alle die Kündigung unterschreiben.

Kostet die Kündigung etwas?

Nein. Das Erstellen deiner Kündigung mit unserem Generator ist komplett kostenlos.