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Internet-/DSL-Vertrag kündigen

Egal ob DSL, Kabel oder Glasfaser: Erstelle deine rechtssichere Kündigung in unter einer Minute – kostenlos, ohne Anmeldung, direkt als PDF.

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So kündigst du deinen Internetvertrag richtig

Eine wirksame Kündigung sollte schriftlich erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
  • Die Kunden- bzw. Vertragsnummer (steht auf deiner Rechnung)
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung und den gewünschten Termin
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes

Genau diese Punkte füllt unser Generator automatisch für dich aus.

Kündigungsfrist beim Internetvertrag

Wie beim Handyvertrag gilt seit dem 1. Dezember 2021: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) verlängert sich dein Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Du kannst dann monatlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Innerhalb der Mindestlaufzeit beträgt die Frist in der Regel drei Monate zum Ende der Laufzeit.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ziehst du um und dein bisheriger Anbieter kann die Wohnung am neuen Ort nicht versorgen, steht dir nach § 60 TKG ein Sonderkündigungsrecht zu – die Kündigung wird dann zum Umzugstermin wirksam. Wähle im Generator einfach „Außerordentliche Kündigung" und trage den Umzugstermin ein.

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Sonderkündigungsrecht: sofort raus statt Frist abwarten

In diesen Fällen kannst du deinen Internetvertrag außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Frist abzuwarten. Wähle im Generator „Außerordentliche Kündigung" und gib den Grund an — ohne wichtigen Grund ist eine außerordentliche Kündigung in der Regel unwirksam.

GrundRechtsgrundlage
Umzug — Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar§ 60 TKG
Preiserhöhung durch den AnbieterAGB / § 314 BGB

Sonderkündigungsrechte sind meist befristet — häufig auf einen Monat ab Kenntnis des Grundes. Warte damit also nicht zu lange.

Kein Kündigungsbutton? Dann kannst du jederzeit kündigen

Hast du deinen Internetvertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Fehlt er oder ist er versteckt, greift § 312k Abs. 6 BGB: Du kannst dann jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden — auch bei Verträgen von vor Juli 2022.

Das lohnt sich zu prüfen: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2023 kam bei rund 3.000 Websites auf nur etwa 42 Prozent, die die Vorgaben korrekt umsetzten. Findest du keinen ordentlichen Button, nimm im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf Bezug.

Widerruf statt Kündigung — die ersten 14 Tage

Liegt der Vertragsschluss noch keine zwei Wochen zurück und hast du online oder telefonisch abgeschlossen, brauchst du gar nicht zu kündigen: Dann gilt dein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Der Widerruf stellt dich so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden — er ist damit deutlich stärker als eine Kündigung und braucht keine Begründung.

So weist du deine Kündigung nach

Für die meisten Verbraucherverträge genügt seit Oktober 2016 die Textform (§ 126b BGB) — eine E-Mail reicht also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Der Knackpunkt ist nicht die Form, sondern der Nachweis: Im Streitfall musst du belegen, dass und wann deine Kündigung angekommen ist.

  • Einschreiben mit Rückschein — stärkster Nachweis, kostet Porto und Zeit.
  • E-Mail — schnell und kostenlos; Mail im Postausgang aufbewahren und ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung bitten.
  • Einfacher Brief — die schwächste Variante: Kommt er nicht an, hast du keinen Beleg.

Häufige Fehler

  • Nur telefonisch kündigen. Oft wirksam, aber praktisch nicht beweisbar — immer zusätzlich schriftlich nachlegen.
  • Zu spät abgeschickt. Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung eingeht, nicht wenn du sie einwirfst. Bei Postversand zwei bis drei Werktage einplanen.
  • Vertragsnummer vergessen. Ohne sie kann der Anbieter die Kündigung nicht zuordnen, die Bearbeitung verzögert sich — im schlimmsten Fall über den Fristablauf hinaus.
  • Bestätigung nicht aufbewahren. Hebe sie auf, bis die letzte Abbuchung durch ist.

Was nach der Kündigung passiert

Nach § 59 TKG darf dein Anschluss beim Anbieterwechsel höchstens einen Tag unterbrochen sein — plane den Wechsel trotzdem mit etwas Puffer. Gemietete Router gehen zurück an den Anbieter; hebe den Einlieferungsbeleg auf, bis die Rückgabe bestätigt ist.

Bleibt die Bestätigung länger als zwei Wochen aus, hake schriftlich nach und verweise auf deine ursprüngliche Kündigung samt Datum. Wird weiter abgebucht, obwohl der Vertrag beendet ist, kannst du die Lastschrift bei deiner Bank innerhalb von acht Wochen zurückgeben.

Anbieter mit geprüfter Anschrift

Für diese Anbieter haben wir die Anschrift aus dem offiziellen Impressum recherchiert — im Generator wird sie automatisch vorausgefüllt:

Weitere Kündigungs-Ratgeber

Häufige Fragen

Muss ich per Post kündigen?

Schriftform per Brief ist am sichersten – am besten per Einschreiben mit Zustellnachweis. Viele Anbieter akzeptieren die Kündigung auch per E-Mail.

Was ist mit meiner Rufnummer?

Du kannst deine Festnetznummer beim Wechsel mitnehmen (Portierung). Beantrage die Portierung idealerweise beim neuen Anbieter, bevor der alte Vertrag endet.

Kostet die Kündigung etwas?

Nein. Das Erstellen deiner Kündigung mit unserem Generator ist komplett kostenlos.