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E.ON kündigen

Erstelle deine rechtssichere Kündigung für deinen Stromvertrag bei E.ON – kostenlos, ohne Anmeldung und in unter einer Minute als PDF, bereits mit der geprüften Anschrift ausgefüllt.

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Anschrift für deine E.ON-Kündigung

E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München

Geprüft am 31.07.2026. Bitte gleiche die Anschrift zur Sicherheit mit deiner Rechnung ab, falls du eine gesonderte Kundenbetreuungs-Adresse dort findest.

So kündigst du bei E.ON richtig

Eine wirksame Kündigung sollte schriftlich erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
  • Deine Kunden- bzw. Vertragsnummer (steht auf deiner Rechnung)
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung und den gewünschten Termin
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes

Unser Generator füllt Anschrift und Anbieter automatisch für dich aus, wenn du oben auf „E.ON jetzt kündigen" klickst.

Kündigungsfrist bei E.ON

Bei regulären Sonderverträgen gilt meist eine Frist von sechs Wochen zum Vertragsende, danach verlängert sich der Vertrag üblicherweise um ein weiteres Jahr. In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit kündigen.

Sonderkündigung: Preiserhöhung durch den Versorger

In diesem Fall steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (§ 41 Abs. 3 EnWG), ohne die reguläre Frist abzuwarten. Wähle im Generator einfach „Außerordentliche Kündigung".

Fertige Kündigung in 60 Sekunden

Kostenlos, rechtssicher und sofort als PDF zum Download.

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Häufige Fragen

Wie kündige ich bei E.ON?

Kündige schriftlich unter Angabe deiner Kunden- bzw. Vertragsnummer an E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 München. Mit unserem kostenlosen Generator erstellst du die fertige Kündigung in 60 Sekunden als PDF, bereits mit der geprüften Anschrift ausgefüllt.

Welche Kündigungsfrist gilt bei E.ON?

Bei regulären Sonderverträgen gilt meist eine Frist von sechs Wochen zum Vertragsende, danach verlängert sich der Vertrag üblicherweise um ein weiteres Jahr. In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit kündigen.

Wird meine Versorgung unterbrochen?

Nein. Kündigst du ohne neuen Vertrag, fällt du automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Netzbetreibers – die Versorgung ist gesetzlich sichergestellt.